- Schaltanlage
- Schạlt|an|la|ge 〈f. 19〉 Anlage in einer Einrichtung für die Elektrizitätsversorgung zum selbstständigen u. willkürlichen Schalten von elektr. Leitungssystemen
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Schạlt|an|la|ge, die (Elektrot.):Anlage zum Verbinden u. Trennen elektrischer Leitungen.* * *
Schalt|anlage,Anlage zur Verteilung elektrischer Energie sowie zum Schalten, Steuern und Überwachen von ankommenden und abgehenden Leitungen, von Geräten u. Ä. in Kraftwerken, Umspannstationen und bei Großverbrauchern. Eine Schaltanlage umfasst Schaltgeräte (Leistungs-, Erdungs-, Trennschalter), Messeinrichtungen (Messgeräte, -wandler), Steuer- und Schutzeinrichtungen (Steuerelektronik, Sicherungen, Überspannungsableiter). Schaltgeräte und Hilfseinrichtungen sind in Schaltfelder, -zellen oder -schränke unterteilt, die über Sammelschienen miteinander verbunden sind. Diese werden zur Erhöhung der Betriebssicherheit oft mehrfach parallel geschaltet.Bedienelemente und Instrumente sind auf Schaltpulten angeordnet, die in großen Schaltanlagen in einer Schaltwarte zur zentralen Überwachung und Fernsteuerung zusammengefasst werden. Nieder- und Mittelspannungsschaltanlagen sind meist als blech- oder kunststoffgekapselte Schaltzellen ausgeführt, zum Teil als vollisolierte SF6-Schaltanlagen (mit Schwefelhexafluorid SF6 statt Luft als Isolierstoff) oder feststoffisolierte Schaltanlagen (Anlagenteile in festen Isolierstoff eingebettet). Hochspannungsschaltanlagen werden als Freiluftanlagen oder als gekapselte SF6-Innenraumanlagen betrieben.Schaltanlagen, Beitrr. v. G. Balzer u. a. (91992).* * *
Schạlt|an|la|ge, die (Elektrot.): Anlage zum Verbinden u. Trennen elektrischer Leitungen.
Universal-Lexikon. 2012.